Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung bei allen Patient/-innen nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, können Sie die privatärztliche Behandlung am Dermatologikum Köln als Selbstzahler/-in in Anspruch nehmen, wobei eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse in der Regel ausgeschlossen ist.