Für einige Therapien besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Hierzu beraten wir Sie gerne. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung bei allen Patient/-innen nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, können Sie die privatärztliche Behandlung am Dermatologikum Bremen als Selbstzahler/-in in Anspruch nehmen, wobei eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse in der Regel ausgeschlossen ist.
Im Bereich der Venen- und Gefäßmedizin besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer Therapie der Krampfadererkrankung mit den modernen endovaskulären Methoden ohne finanzielle Selbstbeteiligung. Eine Kostenübernahme besteht derzeit bei den meisten Betriebskrankenkassen (BKKs). Darüber hinaus können Sie die endovaskuläre Krampfaderbehandlung natürlich auch selbst bezahlen.